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AG Das Recht in der Kritik der politischen Ökonomie

Schon bei der Lektüre der ersten vier Kapitel des Kapitals wurden in unseren Lesekreisen Fragen zu gesamtgesellschaftlichen Zusammenhängen heiß diskutiert. Darstellung und Kritik fallen sozusagen bei Marx zusammen und sein Gegenstand - die politische Ökonomie - ist nicht von Geschichte, Kultur, Staat, Politik, Recht usw. getrennt. Als Teil der staatlichen Verfasstheit warenproduzierender Gesellschaft führt Marx im Kapital, zwar nur am Rande, aber gleichfalls als konstitutierendes Moment, das Recht in die Betrachtung ein. So haben wir gelesen, dass das Rechtsverhältnis ein Willensverhältnis sei, dessen Form der Vertrag sei, worin sich das ökonomische Verhältnis widerspiegele (MEW 23, S. 99). Der Inhalt dieses Rechtsverhältnisses sei durch das ökonomische Verhältnis selbst gegeben (MEW 23, ebd.), oder Lohnarbeiter und Geldbesitzer würden als ebenbürtige Warenbesitzer auf dem Markt ins Verhältnis zueinander treten und dabei juristisch gleiche Personen sein (MEW 23, S. 182). Was heißt das: juristische Gleichheit oder Freiheit? Worauf spielt Marx an, wenn er sagt, dass die Sphäre des Warenaustausches in der Tat ein wahres Eden der angeborenen Menschenrechte wäre (MEW 23, S. 189)? Und hält Marx den Äquivalententausch nun für gerecht oder ungerecht? Diesen und anderen Fragen wollen wir in der Arbeitsgemeinschaft auf den Grund gehen und uns in der Zeit bis zur Herbstakademie einen ersten Überblick über marxistische Rechtsphilosophie und Rechtstheorie erarbeiten.

Kontakt: Anne-Kathrin, anne-kathrin_krug(at)web.de